Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 18 B 656/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6513
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 18 B 656/03 (https://dejure.org/2003,6513)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.04.2003 - 18 B 656/03 (https://dejure.org/2003,6513)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. April 2003 - 18 B 656/03 (https://dejure.org/2003,6513)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,6513) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unzulässigkeit der Gegenvorstellungen; Beschlüsse mit Rechtskraftwirkung; Unanfechtbarer Senatsbeschluss ; Zurückweisung der Beschwerde gegen den Antrag auf Abschiebungsschutz ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG); Ablehnung des Antrags auf Erlass einer ...

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 24 L 981/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 18 B 656/03

Papierfundstellen

  • DÖV 2003, 867
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.11.2000 - 5 B 65.00

    Prozessrecht - Gegenvorstellung; Frist; Frist für Erhebung einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 18 B 656/03
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG - vgl. Beschlüsse vom 12.9.1989 - 5 B 57.88 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273 und vom 20.11.2000 - 5 B 65.00 -, NJW 2001, 1294 m.w.N. - sind Gegenvorstellungen gegen Beschlüsse, durch die die Entscheidung der Vorinstanz rechtskräftig wird, grundsätzlich ausgeschlossen.

    Ob die Gegenvorstellung in Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerfG - vgl. Beschlüsse vom 8.7.1986 - 2 BvR 152/83 -, BVerfGE 73, 322 (326 ff.) und vom 28.9.1999 - 2 BvR 1897/95 u. a. -, NJW 2000, 273 - ausnahmsweise zulässig ist, wenn die davon betroffene Entscheidung unter eindeutiger Verletzung von Prozessgrundrechten wie des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters zustande gekommen ist, kann der Senat ebenso wie das BVerwG - vgl. Beschluss vom 20.11.2000, a.a.O. - offen lassen.

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 18 B 656/03
    Ob die Gegenvorstellung in Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerfG - vgl. Beschlüsse vom 8.7.1986 - 2 BvR 152/83 -, BVerfGE 73, 322 (326 ff.) und vom 28.9.1999 - 2 BvR 1897/95 u. a. -, NJW 2000, 273 - ausnahmsweise zulässig ist, wenn die davon betroffene Entscheidung unter eindeutiger Verletzung von Prozessgrundrechten wie des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters zustande gekommen ist, kann der Senat ebenso wie das BVerwG - vgl. Beschluss vom 20.11.2000, a.a.O. - offen lassen.
  • BVerfG, 28.09.1999 - 2 BvR 1897/95

    Ermittlungsrichter ist für Beschränkungen im Rahmen von Beugehaft nicht zuständig

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 18 B 656/03
    Ob die Gegenvorstellung in Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerfG - vgl. Beschlüsse vom 8.7.1986 - 2 BvR 152/83 -, BVerfGE 73, 322 (326 ff.) und vom 28.9.1999 - 2 BvR 1897/95 u. a. -, NJW 2000, 273 - ausnahmsweise zulässig ist, wenn die davon betroffene Entscheidung unter eindeutiger Verletzung von Prozessgrundrechten wie des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters zustande gekommen ist, kann der Senat ebenso wie das BVerwG - vgl. Beschluss vom 20.11.2000, a.a.O. - offen lassen.
  • BVerwG, 12.09.1989 - 5 B 57.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wiederaufnahme eines durch

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 18 B 656/03
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG - vgl. Beschlüsse vom 12.9.1989 - 5 B 57.88 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273 und vom 20.11.2000 - 5 B 65.00 -, NJW 2001, 1294 m.w.N. - sind Gegenvorstellungen gegen Beschlüsse, durch die die Entscheidung der Vorinstanz rechtskräftig wird, grundsätzlich ausgeschlossen.
  • OVG Brandenburg, 05.10.2000 - 4 A 168/00

    Aufhebung eines Beschlusses durch Gegenvorstellung wegen greifbarer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 18 B 656/03
    OVG NRW, Beschluss vom 19.5.1998 - 10 B 852/98 -, NVwZ 1998, 1319; OVG Brandenburg, Beschluss vom 5.10.2000 - 4 A 168/00.A -, DVBl. 2001, 315.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1998 - 10 B 852/98

    Vorläufiger Rechtsschutz; Zulassung; Gegenvorstellung; Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 18 B 656/03
    OVG NRW, Beschluss vom 19.5.1998 - 10 B 852/98 -, NVwZ 1998, 1319; OVG Brandenburg, Beschluss vom 5.10.2000 - 4 A 168/00.A -, DVBl. 2001, 315.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2003 - 18 B 2414/02
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 18 B 656/03
    Nach der Senatsrechtsprechung - vgl. im Einzelnen OVG NRW, Beschluss vom 9.1.2003 - 18 B 2414/02 - genießen auch Beschlüsse, durch die - wie hier - ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt worden ist, Rechtskraftwirkung, deren Durchbrechung nur bei veränderten Umständen und dann zudem in einem Abänderungsverfahren möglich ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht